Ab wann, wie oft und warum muß mein Kind zum Zahnarzt gehen?

     Information der DGZMK
 

     Regelmäßige, in frühester Kindheit einsetzende zahnärztliche Betreuung ist eine wichtige Voraussetzung für lebenslange
     Zahngesundheit.

     Deshalb sollte Ihr Kind so früh wie möglich mit der täglichen Mundhygiene sowie dem Zahnarztbesuch vertraut
     gemacht werden, auf jeden Fall noch bevor Schäden im Gebiß aufgetreten sind. Außerdem sollte Ihr Kind regelmäßig
     zum Zahnarzt gehen, damit beginnende krankhafte Veränderungen rechtzeitig erkannt und gestoppt werden
     können.
     Sinn und Schwerpunkt des Zahnarztbesuchs liegt vor allem in der Vorsorge und Früherkennung. Vorbeugen ist immer
     besser als Heilen!

     Weitverbreitet, aber falsch ist die Meinung, daß Milchzähne nicht besonders beachtet werden müßten, da sie ohnehin in
     absehbarer Zeit durch die bleibenden Zähne ersetzt würden. Ein gesundes Milchgebiß ist jedoch eine wichtige Grundlage
     für ein gesundes bleibendes Gebiß, und vorzeitiger Milchzahnverlust kann weitreichende negative Folgen haben, z. B.
     den falschen Durchbruch der bleibenden Zähne.

     In ähnlicher Weise wie die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen werden für Kleinkinder zahnärztliche
     Vorsorgetermine empfohlen. Der erste Termin liegt im 6. bis 8. Lebensmonat nach dem Durchbruch der ersten
     Milchzähne, der zweite Termin im 16. bis 18. Lebensmonat nach dem Durchbruch der ersten Milchbackenzähne
     und der dritte Kontrolltermin etwa im 30. Lebensmonat, nachdem das Milchgebiß komplett ist. Von dann an sind
     viertel- bis halbjährliche Kontrollen anzuraten. Der Zahnarzt kann jedoch vorübergehend je nach Situation auch kürzere
     Untersuchungsabstände vorschlagen.

     Das Ziel der ersten zahnärztlichen Kontrolltermine ist vor allem, daß Ihr Kind das zahnärztliche Sprechzimmer
     kennenlernt und dabei angstfreie Erfahrungen macht. Das trägt wesentlich dazu bei, eine vertrauensvolle Beziehung zum
     Zahnarzt zu entwickeln, die sich auf jeden Fall positiv auswirkt, wenn einmal Behandlungen erforderlich werden sollten.
     Der Zahnarzt kann bereits bei diesen ersten behutsamen Untersuchungen Abweichungen der Zahnstellung erkennen. Er
     kann ferner aus der Kombination bestimmter Ernährungs- und Verhaltensgewohnheiten in der Familie des Kindes auf ein
     erhöhtes Kariesrisiko beim Kind schließen und diese Zusammenhänge den Eltern erläutern. Außerdem können die Eltern
     alle Informationen über wichtige zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen erhalten. Dazu zählen insbesondere Hinweise
     auf die Gefahren des Flaschennuckelns, die Beratung über funktionsgerechte Schnuller, Tips zur zweckmäßigen
     Ernährung, zur Handhabung der Zahnbürste beim Kleinkind und zur Anwendung von Fluoriden.

     Finden sich bei 3jährigen oder gar noch jüngeren Kindern schon kariöse Milchzähne, dann besteht für diese Kinder auch
     künftig ein erhöhtes Kariesrisiko. In diesen Fällen müssen der Behandlung der Kariesdefekte besonders intensive
     vorbeugende Maßnahmen folgen.

     Besondere und rasche zahnärztliche Behandlung ist auch nötig, wenn Zähne durch einen Unfall verletzt wurden.

     Wenn bei Ihrem Kind eine zahnärztliche Behandlung erforderlich ist, dann sollten Sie sich bemühen, nicht eigene Ängste
     auf das Kind zu übertragen. Häufig werden falsche Versprechungen gemacht, wie: "Es wird nur nachgeschaut".
     Tatsächlich ist aber an diesem Tag eine Behandlung nötig. Besser ist es dann zu sagen: "Der Zahnarzt zeigt und erklärt
     Dir alles; er hilft Dir, damit Deine Zähne gesund werden". Es ist auch nicht ratsam, mit dem Zahnarztbesuch zu drohen;
     ferner sind Ankündigungen größerer Geschenke für gute Mitarbeit beim Zahnarzt nicht dazu angetan, daß das Kind lernt,
     den Besuch beim Zahnarzt als normal und selbstverständlich einzuordnen. Mit Lob und anerkennenden Worten sollte
     dagegen nicht gespart werden.

     Bei Kindern im Schulalter zielt die regelmäßige zahnärztliche Betreuung vorrangig auf die Gesunderhaltung der
     bleibenden Zähne. Neu durchgebrochene Zähne sind besonders kariesgefährdet. Besonders die großen Mahlzähne
     (Molaren) können hier durch eine sogenannte Versiegelung der Rillen und Grübchen auf den Kauflächen wirksam
     geschützt werden. Das zweite wesentliche Betreuungsziel bei Kindern im Schulalter ist die Überwachung und Steuerung
     des Zahnwechsels und der Gebißentwicklung sowie gegebenenfalls die rechtzeitige Überweisung zum Kieferorthopäden.

     Bei Jugendlichen entwickeln sich vor allem an den Kontaktflächen benachbarter Zähne neue Kariesdefekte. Das läßt
     sich durch eine zweckmäßige Zahnzwischenraumhygiene, am besten mit Zahnseide, verhindern. Damit wird gleichzeitig
     Zahnfleischentzündungen vorgebeugt. Der Zahnarzt oder seine Mitarbeiter zeigen und erklären dem Jugendlichen die
     Handhabung dieser speziellen Hilfsmittel.

     Mit elterlicher Unterstützung und durch regelmäßige Kontakte des Kindes mit seinem Zahnarzt wird die Basis für eine
     lebenslange zahnmedizinische Prophylaxe gelegt. Das Kind bzw. der Jugendliche lernen allmählich, eigene Verantwortung
     für die Zahngesundheit zu übernehmen. Kariesschäden können nicht vererbt werden. Deshalb hat jeder Heranwachsende
     die Chance, die eigenen Zähne ein Leben lang gesund zu erhalten.

                                                                                                                                                            G. Hetzer, Dresden